Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) der OrgaControl® GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
a) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden, insbesondere für Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren, Hard- und Software sowie für Reparatur-, Wartungs- und sonstige Serviceleistungen, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
b) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden eine Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.
c) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
d) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag sollen zur Dokumentation in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Gesetzliche Regelungen über die Wirksamkeit formloser Erklärungen und individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
e) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils wirksam in den Vertrag einbezogenen Fassung auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
b) Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform, durch Ausführung der Bestellung oder durch Lieferung der Ware zustande.
c) Angaben in Angeboten, Katalogen, Preislisten, Produktbeschreibungen, Internetseiten oder sonstigen Unterlagen stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar, soweit eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
d) Werden nach Vertragsschluss Umstände erkennbar, aufgrund derer unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 321 BGB, berechtigt, noch ausstehende Leistungen zurückzuhalten und angemessene Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen.
Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Sicherheitsleistung oder Zahlung bleiben unsere gesetzlichen Rücktrittsrechte unberührt.
§ 3 Anwendungstechnische Beratung, Hard- und Software
a) Anwendungstechnische Beratung, Empfehlungen und Auskünfte erteilen wir nach bestem Wissen auf Grundlage unserer Erfahrungen sowie der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Produktinformationen. Sie entbinden den Kunden nicht von einer eigenen Prüfung, ob die Ware für den von ihm vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist, soweit die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
b) Informationen aus Prospekten, Datenblättern, Bedienungsanleitungen oder sonstigen Unterlagen von Herstellern oder Lieferanten werden nur dann Bestandteil einer von uns übernommenen Beschaffenheitsvereinbarung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
c) Bei der Lieferung oder Zusammenstellung von Hard- und Software schulden wir eine bestimmte Kompatibilität, Funktionskombination oder Eignung für kundenspezifische Systeme nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
d) Soweit Software oder Nutzungsrechte Dritter Bestandteil einer Lieferung sind, gelten ergänzend die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers, soweit diese wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden.
§ 4 Mängelansprüche
a) Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden gelten vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen.
Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Sie gelten ferner nicht für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche, die nach § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden können, sowie nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Verjährungsregelungen, insbesondere nach § 438 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB sowie im Rahmen zwingender gesetzlicher Rückgriffsansprüche.
b) Soweit der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches darstellt, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten, insbesondere § 377 HGB.
Der Kunde hat die Ware danach unverzüglich nach Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Zur ordnungsgemäßen und schnellen Bearbeitung sollen Mängelanzeigen in Textform, insbesondere per E-Mail, unter möglichst genauer Beschreibung des Mangels und Angabe der Auftrags-, Rechnungs- oder Seriennummer erfolgen. Die Wirksamkeit einer rechtzeitig auf andere Weise zugegangenen Mängelanzeige wird hierdurch nicht berührt.
c) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt.
Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung dem Kunden im Einzelfall unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unsere gesetzlichen Rechte zur Verweigerung der Nacherfüllung, insbesondere wegen Unmöglichkeit oder unverhältnismäßiger Kosten, bleiben unberührt.
Der Kunde hat uns die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben und uns die beanstandete Ware zur Prüfung und gegebenenfalls zur Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Rücksendungen richten sich ergänzend nach § 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
d) Die zum Zwecke einer berechtigten Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Ergibt die Prüfung eines vom Kunden als mangelhaft beanstandeten Gegenstandes, dass kein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, können wir vom Kunden Ersatz der durch die Prüfung und Bearbeitung entstandenen angemessenen Aufwendungen verlangen, sofern der Kunde erkannt hat oder bei Anwendung der im Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass kein von uns zu vertretender Mangel vorliegt.
e) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bestehen ausschließlich nach Maßgabe des § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
f) Handelsübliche, technisch unvermeidbare oder geringfügige Abweichungen, insbesondere hinsichtlich Farbe, Oberflächenstruktur, Abmessungen oder Ausführung, stellen keinen Mangel dar, sofern sie die vertraglich vorausgesetzte Verwendung und die gewöhnliche Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen und keine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit betroffen ist.
Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Farb- und Maßangaben sowie technische Angaben in Katalogen, Prospekten, Internetseiten oder sonstigen Produktunterlagen dienen der Beschreibung der Ware. Sie stellen nur dann eine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie dar, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
g) Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Mangel oder Schaden nach Gefahrübergang insbesondere durch unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Bedienung oder Montage, übermäßige Beanspruchung, natürlichen Verschleiß, ungeeignete Betriebsmittel oder Zubehörteile, Nichtbeachtung von Bedienungs-, Installations- oder Wartungshinweisen, nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder durch Eingriffe, Veränderungen oder Reparaturen des Kunden oder nicht von uns autorisierter Dritter verursacht worden ist.
Die Verwendung von Zubehör, Ersatzteilen, Datenträgern oder Betriebsmitteln anderer Hersteller führt für sich allein nicht zum Ausschluss von Mängelrechten, sofern diese für die betreffende Ware geeignet sind und der geltend gemachte Mangel nicht hierdurch verursacht wurde.
h) Rechte aus einer von uns oder einem Hersteller ausdrücklich gewährten Garantie bestehen nach Maßgabe der jeweiligen Garantiebedingungen. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Reparaturen, Serviceleistungen und Rücksendungen
a) Waren, Geräte, Komponenten oder sonstige Gegenstände dürfen zur Prüfung, Reparatur oder sonstigen Servicebearbeitung nur nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch uns eingesandt werden.
Vor der Einsendung hat der Kunde eine RMA-Nummer (Return Merchandise Authorization) anzufordern oder, sofern keine RMA-Nummer vergeben wird, eine Freigabe zur Einsendung durch einen unserer Vertriebs- oder Supportmitarbeiter in Textform, insbesondere per E-Mail, einzuholen.
b) Die Erteilung einer RMA-Nummer oder einer sonstigen Freigabe zur Einsendung stellt weder die Anerkennung eines Mangels noch die Anerkennung von Mängel-, Garantie-, Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüchen des Kunden dar. Über das Vorliegen und den Umfang entsprechender Ansprüche wird erst nach Prüfung des eingesandten Gegenstandes entschieden.
c) Ohne vorherige Freigabe eingesandte Gegenstände können, soweit keine gesetzlichen Mängelrechte oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, von uns zurückgewiesen oder unbearbeitet an den Absender zurückgesandt werden.
Die hierdurch entstehenden angemessenen Kosten trägt der Kunde, soweit die Einsendung nicht zur berechtigten Geltendmachung gesetzlicher Mängelansprüche erforderlich war oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
d) Bei Reparaturen, Prüfungen, Wartungen oder sonstigen Serviceleistungen außerhalb unserer gesetzlichen Mängelhaftung trägt der Kunde die Kosten und das Risiko der Einsendung zu uns.
Der Kunde ist verpflichtet, die einzusendenden Gegenstände sachgerecht und transportsicher zu verpacken und die von uns im Rahmen der RMA- oder Servicefreigabe erteilten Versandhinweise zu beachten.
Die RMA-Nummer ist, soweit vergeben, gut sichtbar auf den Versandunterlagen oder entsprechend unseren Versandhinweisen anzugeben.
Unfreie Sendungen oder Sendungen per Nachnahme bedürfen unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde bei Reparaturen und Serviceleistungen außerhalb unserer gesetzlichen Mängelhaftung auch die Kosten der Rücksendung. Für den Rückversand gelten die Regelungen über den Gefahrübergang gemäß § 8 entsprechend.
e) Erfolgt die Einsendung aufgrund eines berechtigten gesetzlichen Mängelanspruchs, tragen wir die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Transportkosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Die Verpflichtung zur vorherigen Abstimmung und Freigabe der Einsendung dient ausschließlich der ordnungsgemäßen Zuordnung und Abwicklung des Vorgangs und schränkt gesetzliche Mängelrechte des Kunden nicht ein.
f) Der Kunde soll nur Zubehör, Kabel, Datenträger oder sonstige Komponenten mitsenden, deren Einsendung von uns angefordert wurde oder die zur Prüfung des geltend gemachten Fehlers erforderlich sind. Für nicht angeforderte Gegenstände haften wir nur nach Maßgabe des § 6.
g) Vor der Einsendung von Geräten oder Datenträgern, auf denen Daten gespeichert sein können, ist der Kunde verpflichtet, soweit technisch möglich und zumutbar, eine vollständige und aktuelle Sicherung seiner Daten vorzunehmen.
Vertrauliche, personenbezogene oder sonstige schutzbedürftige Daten sind vor der Einsendung zu entfernen oder in geeigneter Weise zu sichern, soweit sie für die Prüfung oder Reparatur nicht benötigt werden.
h) Ergibt die Prüfung eines eingesandten Gegenstandes, dass kein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, gelten hinsichtlich der entstandenen Prüf-, Bearbeitungs- und Rücksendekosten die Regelungen des § 4 d).
§ 6 Haftungsbeschränkung
a) Wir haften unbeschränkt
– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
– soweit wir eine Garantie übernommen haben,
– bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie
– in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
b) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir auf Ersatz des vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger, nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlossen.
c) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
d) Der Kunde ist verpflichtet, Daten und Programme in angemessenen, dem jeweiligen Risiko entsprechenden Intervallen zu sichern.
Soweit wir für einen leicht fahrlässig verursachten Verlust oder eine leicht fahrlässig verursachte Beschädigung von Daten nach den vorstehenden Bestimmungen haften, ist unsere Haftung auf denjenigen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.
Die vorstehende Begrenzung gilt nicht in den Fällen der unbeschränkten Haftung nach Absatz a).
§ 7 Kundenspezifische Anfertigungen, Freigaben und Produktänderungen
a) Soweit Waren nach Vorgaben des Kunden individuell hergestellt, angepasst, bedruckt, beschriftet, konfiguriert oder in sonstiger Weise personalisiert werden, sind für die Ausführung insbesondere die in unserem Angebot, unserer Auftragsbestätigung sowie in einer gegebenenfalls nachfolgenden Freigabe festgelegten Spezifikationen maßgeblich.
b) Soweit für die Herstellung eine Freigabe des Kunden erforderlich ist, insbesondere hinsichtlich Gestaltung, Beschriftung, Logo, Grafik, Farbe, Abmessungen oder sonstiger kundenspezifischer Merkmale, beginnt die Herstellung des hiervon betroffenen individuellen Teils grundsätzlich erst nach Erteilung der erforderlichen Freigabe und, soweit Vorauszahlung vereinbart wurde, nach Eingang der vereinbarten Zahlung.
Der Kunde ist verpflichtet, ihm zur Freigabe übermittelte Entwürfe und Angaben sorgfältig zu prüfen. Die Freigabe soll in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die von ihm überprüfbaren kundenspezifischen Inhalte und Merkmale, insbesondere Texte, Schreibweisen, Logos, Grafiken, Farben, Anordnung und Abmessungen, soweit diese aus den zur Freigabe vorgelegten Unterlagen erkennbar sind.
Unsere Verantwortung für die technische Konstruktion, Produktsicherheit sowie für sonstige Umstände, die der Kunde anhand der Freigabeunterlagen nicht erkennen kann, wird hierdurch nicht eingeschränkt.
c) Änderungen kundenspezifischer Vorgaben nach erfolgter Freigabe bedürfen unserer Zustimmung.
Soweit eine Änderung zu diesem Zeitpunkt technisch und organisatorisch noch möglich ist, trägt der Kunde die hierdurch verursachten angemessenen Mehrkosten. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich um den für die Änderung und deren Umsetzung erforderlichen Zeitraum.
Ist eine Änderung nach Beginn der Fertigung nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, sind wir nicht verpflichtet, die Änderung auszuführen.
d) Der Kunde hat die für eine kundenspezifische Herstellung benötigten Angaben, Daten, Dateien, Freigaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen.
Verzögert sich die Herstellung oder Lieferung aufgrund einer vom Kunden nicht rechtzeitig vorgenommenen erforderlichen Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen angemessen.
Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere nach §§ 642 und 643 BGB, soweit diese auf das jeweilige Vertragsverhältnis Anwendung finden, bleiben unberührt.
e) Für vom Kunden bereitgestellte Texte, Logos, Marken, Bilder, Grafiken, Designs oder sonstige Inhalte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass deren vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
Der Kunde stellt uns von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung solcher Rechte durch die vertragsgemäße Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte entstehen. Die Freistellung umfasst auch angemessene und erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung.
Wir sind berechtigt, die Verwendung von Inhalten abzulehnen oder die Herstellung bis zur Klärung auszusetzen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung oder einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften bestehen.
f) Soweit ein Vertrag die Lieferung einer individuell herzustellenden, nicht vertretbaren beweglichen Sache im Sinne des § 650 Abs. 1 BGB zum Gegenstand hat, gelten ergänzend die hierfür anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Im Falle einer Kündigung durch den Kunden vor Vollendung der individuell herzustellenden Sache bestimmen sich unsere Vergütungsansprüche insbesondere nach § 648 BGB. Danach bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bestehen; anzurechnen sind insbesondere die infolge der Kündigung ersparten Aufwendungen sowie anderweitiger Erwerb.
g) Für mangelfreie Waren, die nach kundenspezifischen Vorgaben hergestellt, angepasst oder personalisiert wurden, besteht kein vertragliches Rückgabe- oder Umtauschrecht, sofern ein solches nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln bleiben unberührt.
h) Technische Änderungen und Änderungen der Ausführung bleiben zulässig, soweit sie der technischen Weiterentwicklung, der Qualitätsverbesserung oder der Aufrechterhaltung der Lieferfähigkeit dienen, die vereinbarte Beschaffenheit der Ware nicht wesentlich verändern und für den Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind.
Änderungen dürfen insbesondere die vertraglich vorausgesetzte Verwendung, Funktion oder ausdrücklich vereinbarte wesentliche Leistungsmerkmale der Ware nicht beeinträchtigen.
i) Für Preise gelten die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen individuellen Vereinbarung festgelegten Bedingungen.
§ 8 Lieferung, Versand und internationale Lieferungen
a) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab unserem Geschäftssitz bzw. Lager in Altenkirchen.
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden oder aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung an einen anderen Ort versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer, Paketdienst oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.
Dies gilt auch dann, wenn wir die Kosten des Transports übernehmen oder den Transport organisieren, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
b) Werden für eine Lieferung Incoterms® vereinbart, gehen diese Vereinbarungen hinsichtlich der darin geregelten Liefer-, Kosten-, Transport- und Gefahrtragungspflichten den vorstehenden Regelungen vor.
Soweit bei der Vereinbarung nichts anderes angegeben ist, beziehen sich verwendete Incoterms®-Klauseln auf die Incoterms® 2020 der International Chamber of Commerce (ICC).
c) Liefertermine und Lieferfristen werden individuell vereinbart oder von uns in der Auftragsbestätigung angegeben. Als verbindlicher Fixtermin gilt ein Liefertermin nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Beginn einer vereinbarten Lieferfrist setzt voraus, dass alle vom Kunden zu erbringenden Voraussetzungen, insbesondere technische Angaben, Dateien, Freigaben, Genehmigungen, vereinbarte Vorauszahlungen oder Sicherheiten rechtzeitig und vollständig vorliegen.
Verzögerungen, die auf einer verspäteten Mitwirkung des Kunden beruhen, verlängern die Lieferfrist angemessen.
d) Soweit kein ausdrücklich vereinbarter Ankunftstermin besteht, ist eine Lieferfrist eingehalten, wenn die Ware vor Ablauf der Lieferfrist dem Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Beförderer übergeben wurde.
Bei vereinbarter Abholung ist die Lieferfrist eingehalten, wenn dem Kunden innerhalb der Lieferfrist die Abholbereitschaft mitgeteilt wurde.
e) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und der vertragsgemäße Gebrauch der bereits gelieferten Teile hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
f) Können wir eine vereinbarte Lieferfrist aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten, werden wir den Kunden hierüber informieren und, soweit möglich, eine neue voraussichtliche Lieferfrist mitteilen.
Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, Naturereignisse, Krieg, Terrorakte, behördliche Maßnahmen, Embargos, rechtmäßige Arbeitskämpfe, erhebliche Betriebs-, Energie-, Kommunikations- oder Transportstörungen, Rohstoffmangel sowie von uns nicht zu vertretende erhebliche Störungen internationaler Lieferketten.
Epidemien oder Pandemien gelten insoweit als entsprechende Umstände, als ihre konkreten Auswirkungen auf die Leistungserbringung von uns nicht zu vertreten sind.
Eine nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer gilt nur dann als nicht von uns zu vertretender Umstand, wenn wir rechtzeitig ein entsprechendes kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und die Verzögerung nicht von uns zu vertreten ist.
Ist die Leistung aufgrund eines solchen Umstandes dauerhaft unmöglich oder für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum nicht verfügbar, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Unmöglichkeit und Rücktritt. Bereits erhaltene Gegenleistungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
g) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen, können wir Ersatz der hierdurch entstandenen Schäden und Mehraufwendungen, insbesondere Lager-, Transport- und zusätzliche Handlingkosten, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
h) Bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist der Kunde verpflichtet, uns rechtzeitig sämtliche Informationen und Nachweise zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße steuerliche, statistische, außenwirtschaftliche oder sonstige gesetzlich erforderliche Abwicklung der Lieferung benötigt werden. Hierzu gehört insbesondere eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit diese für die betreffende Lieferung erforderlich ist.
i) Bei Lieferungen in Drittländer gelten hinsichtlich Ausfuhrabfertigung, Einfuhrabfertigung, Transportkosten, Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer, sonstigen Abgaben und Genehmigungen vorrangig die individuell vereinbarten Lieferbedingungen bzw. Incoterms®.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, trägt der Kunde die im Bestimmungsland anfallenden Einfuhrzölle, Einfuhrsteuern, sonstigen Abgaben und behördlichen Gebühren und ist für die Einfuhrabfertigung sowie die Beschaffung der auf seiner Seite erforderlichen Importgenehmigungen verantwortlich.
Unsere eigenen gesetzlich zwingenden Ausfuhr-, Zoll- und Genehmigungspflichten bleiben hiervon unberührt.
j) Unsere Liefer- und Leistungspflichten stehen unter dem Vorbehalt, dass der Vertrag und seine Durchführung keinen anwendbaren nationalen, europäischen oder sonst für uns verbindlichen außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften, Exportkontrollbestimmungen, Embargos oder Sanktionen entgegenstehen.
Soweit dies zur Prüfung gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist, hat der Kunde uns auf Verlangen rechtzeitig vollständige und zutreffende Angaben insbesondere über Endempfänger, Bestimmungsland, Verwendungszweck und Endverwendung der Ware zur Verfügung zu stellen.
Wir sind berechtigt, die Leistung für die Dauer einer erforderlichen außenwirtschaftsrechtlichen Prüfung oder eines Genehmigungsverfahrens auszusetzen.
Wird eine erforderliche behördliche Genehmigung endgültig versagt oder ist die Lieferung aufgrund zwingender gesetzlicher Verbote dauerhaft unzulässig, sind wir berechtigt, hinsichtlich der betroffenen Leistung vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir das Leistungshindernis nicht zu vertreten haben. Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach § 6.
k) Der Kunde darf von uns gelieferte Waren, Software oder Technologie nicht unter Verstoß gegen anwendbare Exportkontroll-, Embargo- oder Sanktionsvorschriften ausführen, wiederausführen, weitergeben oder anderweitig bereitstellen.
Soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften besondere Endverbleibs-, Reexport- oder Weitergabebeschränkungen bestehen, hat der Kunde diese einzuhalten und erforderlichenfalls auch seinen Abnehmern aufzuerlegen.
l) Für Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs gilt § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 9 Zahlungsbedingungen
a) Soweit im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder durch sonstige individuelle Vereinbarung nichts Abweichendes bestimmt ist, erfolgt die Lieferung gegen Vorauszahlung.
Wir können dem Kunden insbesondere unter Berücksichtigung seiner Bonität, der bisherigen Geschäftsbeziehung sowie von Art und Umfang des jeweiligen Auftrags abweichende Zahlungsarten oder Zahlungsziele, insbesondere Zahlung bei Warenerhalt oder ein Zahlungsziel nach Rechnungsstellung, einräumen.
Die Gewährung einer bestimmten Zahlungsart oder eines Zahlungsziels bei früheren Aufträgen begründet keinen Anspruch auf deren Gewährung bei zukünftigen Aufträgen.
b) Die Fälligkeit richtet sich nach der im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder Rechnung vereinbarten Zahlungsbedingung. Für den Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.
c) Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen aufrechnen.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
d) Kommt der Kunde mit einer Entgeltforderung in Verzug, ist die Forderung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Rechtsgeschäfte zu verzinsen, an denen kein Verbraucher beteiligt ist.
Unser Anspruch auf die gesetzliche Verzugspauschale sowie auf Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
e) Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn der geschuldete Betrag endgültig und uneingeschränkt auf unserem angegebenen Konto gutgeschrieben ist.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag und einer bestehenden laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
b) Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, hat der Kunde die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Zahlung weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
Der Kunde hat uns unverzüglich in Textform zu informieren, wenn Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, auf die Vorbehaltsware erfolgen oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird, soweit ihm dies rechtlich möglich ist.
c) Soweit der Kunde die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterveräußert, tritt er bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer bis zur Höhe unserer offenen Forderungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Der Kunde bleibt zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
d) Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 Prozent, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
e) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Forderung, sind wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware herauszuverlangen.
Soweit gesetzlich erforderlich, werden wir dem Kunden zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung setzen.
f) Soweit dem Kunden Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden, steht die endgültige Einräumung dieser Nutzungsrechte unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Im Falle einer wirksamen Beendigung des Nutzungsrechts ist der Kunde verpflichtet, die Software einschließlich vorhandener Kopien zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
g) Bei Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland richtet sich die dingliche Wirksamkeit eines Eigentumsvorbehalts oder sonstiger Sicherungsrechte auch nach den zwingenden Bestimmungen des jeweils maßgeblichen ausländischen Rechts.
Soweit der nach deutschem Recht vereinbarte Eigentumsvorbehalt im Bestimmungs- oder Belegenheitsstaat nicht oder nur unter zusätzlichen Voraussetzungen wirksam ist, verpflichtet sich der Kunde, im zumutbaren Umfang an den Maßnahmen mitzuwirken, die erforderlich sind, um einen Eigentumsvorbehalt oder eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige und nach dem betreffenden Recht zulässige Sicherheit wirksam zu begründen, aufrechtzuerhalten oder nachzuweisen.
§ 11 Preise, Steuern und Abgaben
a) Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise in Euro ab Lager Altenkirchen ausschließlich Verpackung, Transport und Versicherung zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
b) Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- oder sonstige Nebenkosten werden entsprechend dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der vereinbarten Lieferbedingung berechnet.
c) Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen hat der Kunde uns die für eine umsatzsteuerfreie Lieferung erforderlichen Informationen, insbesondere eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
d) Bei Ausfuhrlieferungen in Drittländer hat der Kunde die zur Führung der gesetzlich erforderlichen Ausfuhr- und Abnehmernachweise erforderlichen Angaben und Unterlagen bereitzustellen, soweit diese seiner Sphäre zuzuordnen sind.
e) Werden aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verspätet bereitgestellter Angaben des Kunden nachträglich Steuern, Zölle, Gebühren oder vergleichbare Abgaben erhoben, hat der Kunde uns diese zu erstatten, soweit die zusätzliche Belastung von ihm zu vertreten ist.
f) Die Verteilung von Zöllen, Einfuhrsteuern und sonstigen Einfuhrabgaben richtet sich im Übrigen nach § 8 und einer gegebenenfalls vereinbarten Incoterms®-Klausel.
§ 12 Verpackungen und Rücknahme
a) Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen, insbesondere Einwegpaletten, Kartonagen und Verpackungsfolien, sind vom Kunden nach Gebrauch vorzugsweise einer ordnungsgemäßen Wiederverwendung oder Verwertung entsprechend den jeweils geltenden abfall- und verpackungsrechtlichen Bestimmungen zuzuführen.
b) Soweit wir nach den auf die jeweilige Lieferung anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zur Rücknahme gebrauchter und restentleerter Verpackungen verpflichtet sind, können entsprechende Verpackungen gleicher Art, Form und Größe wie die von uns bereitgestellten Verpackungen an uns zurückgegeben werden.
c) Soweit auf die jeweilige Lieferung deutsches Verpackungsrecht Anwendung findet, wird für Kunden, die keine Verbraucher sind, als Rückgabeort unser Geschäftssitz bzw. eine von uns benannte Rücknahmestelle vereinbart.
Die Kosten des Transports der Verpackungen zum vereinbarten Rückgabeort trägt der Kunde. Für die Annahme der zurückgegebenen Verpackungen erheben wir keine gesonderte Rücknahmegebühr.
d) Rückgaben sind vorab mit uns abzustimmen und können zur Vermeidung unnötiger Transporte gesammelt erfolgen.
Von uns zurückgenommene Verpackungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einer Wiederverwendung oder Verwertung zugeführt.
e) Bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Drittländer bleiben zwingende öffentlich-rechtliche Verpackungs-, Abfall-, Registrierungs-, Melde-, Rücknahme- und erweiterte Herstellerverantwortungspflichten nach dem jeweils anwendbaren Recht unberührt.
Soweit der Kunde nach dem Recht des jeweiligen Bestimmungslandes selbst Importeur, Vertreiber, Hersteller oder sonstiger Verpflichteter im Sinne der dort geltenden Verpackungs- oder Abfallvorschriften ist, ist er für die Erfüllung der ihn treffenden Pflichten verantwortlich.
Eigene gesetzliche Verpflichtungen der OrgaControl® GmbH werden durch diese Regelung nicht auf den Kunden übertragen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
a) Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist Altenkirchen, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.
Die Vereinbarung einer Incoterms®-Klausel regelt insbesondere Lieferort, Gefahrübergang sowie Kosten- und Transportpflichten nach Maßgabe der jeweiligen Klausel und berührt den vereinbarten Gerichtsstand nicht.
b) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, unser Geschäftssitz in Altenkirchen.
Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist sowie im internationalen Geschäftsverkehr, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung wirksam getroffen werden kann.
Wir sind darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an einem sonst gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
Zwingende gesetzliche Zuständigkeitsregelungen bleiben unberührt.
c) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG) ist ausgeschlossen.
Stand: September 2026


